Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,71509
VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09 (https://dejure.org/2011,71509)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.05.2011 - 1 K 1399/09 (https://dejure.org/2011,71509)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 1 K 1399/09 (https://dejure.org/2011,71509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,71509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2013, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09
    Wenn sich bei dieser Gesamtwürdigung aus einem Verhalten des Arztes dessen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt, verpflichtet § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO die zuständige Behörde zwingend zum Widerruf der Approbation und ist der im Entzug der Approbation liegende, sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerwG Urteil vom 16.09.1997 - 3 C 12/95 -, BVerwGE 105, 214 = juris Rn. 19; Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425 = juris Rn. 11).

    Für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2008 - 3 B 85/07 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 14.04.1998, a.a.O., Rn. 6; Urteil vom 16.09.1997, a.a.O., Rn. 25; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44/96 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Für diese nehmen die Verwaltungsgerichte in ständiger Rechtsprechung an, dass für die im Rahmen des Widerrufs einer ärztlichen Approbation geforderte Prognose zur Beurteilung der Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes auf die Umstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen ist und später eintretende Umstände im Rahmen eines Antrags auf Wiedererteilung der Approbation berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2008, a.a.O., Rn. 16; Urteil vom 16.09.1997, a.a.O., Rn. 25 f.).

    Hat hingegen das Strafgericht alle Gesichtspunkte, die für eine standesrechtliche Ahndung in Betracht zu ziehen waren, bereits geprüft und die maßgebenden berufspolitischen Erwägungen im Kern vorweggenommen, so ist die Verwaltungsbehörde an einer weiteren darüber hinausgehenden berufsrechtlichen Maßnahme gehindert (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.1997, a.a.O., Rn. 25; Urteil vom 14.02.1963 -1 C 98.62 -, BVerwGE 15, 282 = juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Berufsunwürdigkeit - zur

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09
    Das gegen die Anordnung des Sofortvollzugs eingeleitete vorläufige Rechtsschutzverfahren, das zunächst in beiden Instanzen erfolglos geblieben war (VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2009 - 11 K 1455/09 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009 - 9 S 1783/09 -, NJW 2010, 692) führte infolge eines stattgebenden Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 08.04.2010 -1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268) zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Klägers gegen den Widerrufsbescheid des Regierungspräsidiums (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2010 - 9 S 805/10 -).

    Für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2008 - 3 B 85/07 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 14.04.1998, a.a.O., Rn. 6; Urteil vom 16.09.1997, a.a.O., Rn. 25; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44/96 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat zur Unwürdigkeit - hinsichtlich der der Kläger im vorliegenden Verfahren auch nicht ernstlich infrage stellt, dass sie zunächst eingetreten ist - im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im Beschluss vom 29.09.2009 - 9 S 1783/09 - u.a. ausgeführt:.

    Solche Umstände können allein für die Wiedererteilung der Approbation und die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs nach §§ 8, 10 BÄO von Bedeutung sein, sind für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation aber unerheblich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009, a.a.O., Rn. 22; Beschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 = juris Rn. 9).

  • VG Karlsruhe, 16.07.2009 - 11 K 1455/09

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen strafgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09
    Das gegen die Anordnung des Sofortvollzugs eingeleitete vorläufige Rechtsschutzverfahren, das zunächst in beiden Instanzen erfolglos geblieben war (VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2009 - 11 K 1455/09 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009 - 9 S 1783/09 -, NJW 2010, 692) führte infolge eines stattgebenden Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 08.04.2010 -1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268) zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Klägers gegen den Widerrufsbescheid des Regierungspräsidiums (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2010 - 9 S 805/10 -).

    Dem Gericht liegen die einschlägigen Behördenakten, die die genannten Urteile des Landgerichts Mannheim enthalten, sowie die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu 11 K 1455/09 und 11 K 1419/09 (Antrag des Klägers nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Widerrufsanordnung, der zurückgenommen wurde) vor.

    Hierauf und auf die Feststellungen im Beschluss der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16.07.2009 - 11 K 1455/09 - zur Unwürdigkeit nimmt die Kammer Bezug und macht sie sich zu eigen.

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09
    Wenn sich bei dieser Gesamtwürdigung aus einem Verhalten des Arztes dessen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt, verpflichtet § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO die zuständige Behörde zwingend zum Widerruf der Approbation und ist der im Entzug der Approbation liegende, sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerwG Urteil vom 16.09.1997 - 3 C 12/95 -, BVerwGE 105, 214 = juris Rn. 19; Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425 = juris Rn. 11).

    Für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2008 - 3 B 85/07 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 14.04.1998, a.a.O., Rn. 6; Urteil vom 16.09.1997, a.a.O., Rn. 25; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44/96 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Zudem trägt das Gesetz dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusätzlich durch die Möglichkeit Rechnung, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls zunächst eine Erlaubnis zur erneuten Ausübung des ärztlichen Berufs zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998, a.a.O., Rn. 11).

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09
    aa) Der Widerruf der Approbation ohne jede Möglichkeit, diese jemals wiederzuerlangen, wäre mit der Berufsfreiheit unvereinbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.2011, a.a.O., Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83 -, BVerfGE 66, 33 = juris Rn. 591, zu Rechtsanwälten).

    Wie der Gesetzgeber gewährleistet, dass die Möglichkeit besteht, eine widerrufende Approbation wiederzuerlangen, ist grundsätzlich ihm überlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.04.1984, a.a.O., Rn. 59, 62).

  • BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09
    Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass, wie es die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte für eine Unwürdigkeit voraussetzt, gravierende Verfehlungen - zumal solche im Kernbereich ärztlicher Pflichten bei der Behandlung von Patienten -, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern, die Unwürdigkeit und den Widerruf der Approbation begründen können, ohne dass es einer Prognose bedarf, ob der betroffene Arzt in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (vgl. zu verfassungsrechtlichen Zweifeln insoweit BVerfG, Beschluss vom 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05 -, juris Rn. 1).

    Sofern es - entgegen der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und der Rechtsauffassung der Kammer - zur Annahme einer Unwürdigkeit erforderlich sein sollte, dass von dem betroffenen Arzt prognostisch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, um den erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.08.2007, a.a.O., Rn. 23; Beschluss vom 18.05.2005, a.a.O., Rn. 1), hält die Kammer diese Voraussetzung im Fall des Klägers für gegeben.

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09
    Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass, wie es die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte für eine Unwürdigkeit voraussetzt, gravierende Verfehlungen - zumal solche im Kernbereich ärztlicher Pflichten bei der Behandlung von Patienten -, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern, die Unwürdigkeit und den Widerruf der Approbation begründen können, ohne dass es einer Prognose bedarf, ob der betroffene Arzt in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (vgl. zu verfassungsrechtlichen Zweifeln insoweit BVerfG, Beschluss vom 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05 -, juris Rn. 1).

    Sofern es - entgegen der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und der Rechtsauffassung der Kammer - zur Annahme einer Unwürdigkeit erforderlich sein sollte, dass von dem betroffenen Arzt prognostisch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, um den erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.08.2007, a.a.O., Rn. 23; Beschluss vom 18.05.2005, a.a.O., Rn. 1), hält die Kammer diese Voraussetzung im Fall des Klägers für gegeben.

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09
    Das gegen die Anordnung des Sofortvollzugs eingeleitete vorläufige Rechtsschutzverfahren, das zunächst in beiden Instanzen erfolglos geblieben war (VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2009 - 11 K 1455/09 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009 - 9 S 1783/09 -, NJW 2010, 692) führte infolge eines stattgebenden Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 08.04.2010 -1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268) zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Klägers gegen den Widerrufsbescheid des Regierungspräsidiums (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2010 - 9 S 805/10 -).

    Dem steht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -, mit dem diese Beschlüsse aufgehoben worden sind, nicht entgegen.

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09
    Für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2008 - 3 B 85/07 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 14.04.1998, a.a.O., Rn. 6; Urteil vom 16.09.1997, a.a.O., Rn. 25; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44/96 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Das beanstandungsfreie Praktizieren und der Zeitablauf sind ein Faktor unter anderen im Rahmen einer Gesamtwürdigung, denen je nach Lage des Falles eine mehr oder weniger große Bedeutung zukommen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.1996, a.a.O., Rn. 4, und OVG NRW, Beschluss vom 27.08.2009 - 13 A 1178/09 -, juris Rn. 11, jeweils zum Widerruf der Approbation wegen Unzuverlässigkeit).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09
    Der Widerruf der Approbation ist daher verfassungsrechtlich nur statthaft, wenn und solange er zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter notwendig ist; insbesondere darf in diesem Zusammenhang die Fähigkeit des Menschen zur Änderung und zur Resozialisierung nicht außer Acht gelassen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913, zum Apothekenrecht).

    Bei dieser Gesamtwürdigung der Umstände können der berufsrechtlichen Beurteilung der Unwürdigkeit die Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils zugrunde gelegt werden, solange keine gewichtigen Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit sprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.2011, a.a.O., Rn. 9; Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913, zum Apothekenrecht).

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - 13 A 1178/09

    Anforderungen an "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils" als

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerruf einer

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

  • VG Karlsruhe, 18.12.2007 - 11 K 2274/07

    Anordnung des Ruhens einer ärztlichen Approbation

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht